Umweltschutz
Auffangwannen sind Vorschrift in Deutschland. Vergleiche hierzu u. a. das "Wasserhaushaltsgesetz (WHG)", die "Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (VAwS)" - diese Verordnung gilt für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nach § 19g Abs. 1 und 2 des WHG und ist spezifisch für jedes Bundesland - sowie die "Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)". Bitte setzen Sie sich bei Ihrer jeweiligen Behörde in Kenntnis.
